Häufige Fragen
Der Strompreis setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: der Energie, den Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben. Bei allen drei Komponenten gibt es Potenziale, die Kosten zu senken. Im Bereich der Energie besteht die Option, über den freien Markt eine Ausschreibung für die Energieversorgung vorzunehmen.
Der Gaspreis setzt sich aus den Beschaffungskosten (Energiepreis), den Netzentgelten für den Transport, Steuern und Abgaben (z.B. Mehrwertsteuer und Energiesteuer), den Vertriebskosten sowie der Marge des Anbieters zusammen. Zusätzlich können sonstige Aufschläge anfallen.
Es muss gewährleistet sein, dass Sie für das gewünschte Lieferjahr noch keine vertragliche Verpflichtung eingegangen sind. Zudem sollten die Kündigungsfristen im Zusammenhang mit der Netzanmeldung bei einem Anbieterwechsel beachtet werden.
Die Energiekosten von Unternehmen lassen sich durch eine clevere Beschaffungsstrategie senken. Der Energiebedarf kann auf dem freien Markt durch ein passendes Ausschreibungsmodell ermittelt werden, sodass das Angebot ausgewählt werden kann, das am besten zum Unternehmen passt. Zusätzlich zum reinen Energiepreis besteht auch die Möglichkeit, die Nebenkosten im Energiebereich für Unternehmen zu verringern.
Der optimale Zeitpunkt für die Beschaffung von Strom oder Erdgas hängt von der gewählten Beschaffungsstrategie und dem Modell des Unternehmens ab. Zudem ist es entscheidend, den Markt kontinuierlich zu beobachten, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Wir werden für unsere Leistungen vom Versorger nach vermitteltem Energievolumen bezahlt. Ihnen entstehen als Kunde keine zusätzlichen Kosten!
Ein Anbieterwechsel führt nicht zu einer Unterbrechung der Versorgung, auch bei Verzögerungen. In Deutschland sorgt die gesetzliche Grundversorgungspflicht dafür, dass jede Lieferstelle immer mit Strom und Gas versorgt wird. Diese Verantwortung trägt der Grundversorger, der die meisten Kunden in einer Region beliefert. Laut Bundesnetzagentur können Kunden problemlos den Anbieter wechseln.
Nein, im Gegensatz zu Vertretern einzelner Versorger sind wir ein völlig unabhängiger Energievermittler. Wir haben eine Vielzahl an Energieunternehmen im Bestand und beraten Sie frei und objektiv. Dabei analysieren wir das Verbrauchsverhalten und die Ansprüche des Kunden und ermitteln so den Energieversoger, der dem Bedarf des Kunden am besten gerecht wird.
Die Energieberatung Schwabenland arbeitet ausschließlich mit seriösen und rechtlich geprüften Energiekonzernen und großen Stadtwerken zusammen.
Sie müssen uns lediglich Ihren Zählerstand zum Wechseltermin übermitteln. Den Rest erledigt die EBS für Sie.
Für einen Anbieterwechsel benötigen Sie weder einen neuen Zähler, noch sind dafür irgendwelche Umbaumaßnahmen daran erforderlich.
Selbstverständlich sind wir auch nach dem Wechsel jederzeit für Sie da. Wir haben Ihren Vertragsablauf im Blick und nehmen automatisch wieder Kontakt auf, sobald die Möglichkeit besteht, die Energieversorgung wieder anzupassen.
In sechs von acht Jahren lagen die durchschnittlichen Preise im vierten Quartal zum Teil deutlich über dem Jahresdurchschnitt. Häufig ist das erste Halbjahr für viele Unternehmen ein vorteilhafterer Zeitpunkt zum Wechseln. Eine langfristige, vorausschauende Planung und eine konstante Marktbeobachtung ist entscheidend, um den idealen Wechselzeitpunkt zu finden. Auf diesem Gebiet sind wir Experten.
Unternehmen mit einem jährlichen Stromverbrauch ab 100.000 kWh können Industriestrom beziehen. Andere Kriterien muss ein Unternehmen nicht erfüllen.
Der Verbrauch sollte mindestens im Bereich 5-10 GWh liegen. Darunter ist die Einbindung eines PPAs in den Lastgang in der Regel nicht möglich.
Der Preis eines PPA richtet sich nach dem Abnahmeprofil, den aktuellen Börsenpreisen sowie den erwarteten Preisentwicklungen. Der Preis für eine Bandlieferung ist eng mit dem Baseload-Preis verbunden. Für ein PV- oder Wind-Erzeugungsprofil liegt der Preis in der Regel etwa 20 bis 25 % unter dem der Bandlieferung. Dies liegt daran, dass die Erzeugungsprofile überwiegend in den günstigeren Stunden des Jahres produzieren, wenn im deutschen Stromnetz viel Wind- und Solarstrom verfügbar ist. Preismodelle können von einem mehrjährigen Festpreis bis hin zu einer Bindung an den Spotmarkt reichen.
Da bei Power Purchase Agreements (PPAs) oft neben dem Erzeuger und dem Verbraucher auch ein Lieferant als Vermittler beteiligt ist, kann der Vertrag schnell sehr komplex werden. Wir raten daher, bei fehlender interner Expertise auf externe Unterstützung zurückzugreifen. Das Team der EBS berät Sie gerne zu diesem Thema.
PPAs werden ähnlich wie gewöhnliche Stromverbräuche ausgeschrieben. Die eingehenden Angebote werden hinsichtlich der Preisgestaltung und der vertraglichen Bedingungen geprüft und bewertet, um Ihnen bei der Auswahl des geeignetsten Anbieters zu helfen.
Wenn Ihr Lieferant die Integration von Drittmengen ermöglicht, ist dies grundsätzlich machbar. In der Praxis muss jedoch mit Ihrem Lieferanten abgeklärt werden, in welchem Umfang dies möglich ist und welche eventuellen zusätzlichen Kosten damit verbunden sein könnten.