Der Strompreis auf der Gewerberechnung ist keine Zahl, sondern drei Blöcke: Beschaffung, Netzentgelte und Steuern samt Abgaben. Nur der erste Block lässt sich über einen Liefervertrag verhandeln. Die anderen beiden stehen auf derselben Rechnung, folgen aber anderen Regeln — und werden oft mitgeschleppt, weil niemand sie getrennt prüft.
Die Anteile verschieben sich je nach Netzgebiet und Jahr. Als Orientierung für einen Gewerbebetrieb ohne Stromsteuerentlastung, wie wir sie auch auf der Startseite nutzen: rund 45 % Beschaffung, 30 % Netz, 25 % Steuern und Abgaben. Bei kleiner und mittlerer Industrie mit reduzierter Stromsteuer liegen Steuern, Abgaben und Umlagen laut BDEW-Strompreisanalyse (August 2026) nur bei rund 14 %: 2,48 von 17,18 ct/kWh. Für Ihren Standort gilt der Wert auf Ihrer letzten Jahresrechnung, nicht der Bundesdurchschnitt.
Beschaffung — der einzige Block im Wettbewerb
Hier stehen Arbeitspreis, Vertrieb und die Risikoaufschläge des Versorgers. Dieser Anteil hängt am Großhandelsmarkt und daran, wann und wie Sie einkaufen: Stichtag, Tranchen oder ein Mix mit Spot. Wer den kompletten Jahresbedarf an einem Tag bindet, wettet auf genau diesen Tag.
Für Unternehmen mit nennenswertem Verbrauch lohnt sich der Vergleich über mehrere Versorger — nicht über ein Portal mit drei vorgefertigten Tarifen, sondern über eine Ausschreibung, die zu Lastgang und Laufzeit passt. Das ist der Hebel, den wir als unabhängiger Berater bewegen. Mehr zum Ablauf steht unter Leistungen und Energieeinkauf für Großunternehmen.
Netzentgelte — gesetzt, aber nicht immer richtig abgerechnet
Netzentgelte zahlt jede Lieferstelle an den örtlichen Netzbetreiber. Sie finanzieren Betrieb, Wartung und Ausbau. Der Preis hängt an der Spannungsebene, an der Leistung und an der Jahresbenutzungsdauer — nicht am Liefervertrag.
Trotzdem liegt hier oft Geld: falsche Abrechnungsart, ungenutzte atypische Netznutzung, Leistungspreise an Stellen, die seit Jahren nicht mehr zur Last passen. Wir prüfen die Netzabrechnung getrennt vom Liefervertrag. Eine erste Orientierung gibt der Rechnungscheck.
Steuern und Abgaben — inklusive Stromsteuer
Auf der Rechnung stehen Stromsteuer, Konzessionsabgabe und weitere gesetzliche Posten. Die EEG-Umlage auf der Stromrechnung ist entfallen; was bleibt, ist trotzdem ein spürbarer Block. Produzierendes Gewerbe kann unter § 9b StromStG einen großen Teil der Stromsteuer zurückholen — von 2,05 auf 0,05 ct/kWh, also bis zu 2,00 ct/kWh Entlastung.
Ob der Anspruch greift, hängt an der betrieblichen Einordnung, nicht am Versorger. Den Rechner und den Ablauf finden Sie unter Stromsteuerrückerstattung.
Was Sie auf der Rechnung zuerst ansehen
- Arbeitspreis und Vertragslaufzeit. Läuft der Vertrag still in die Verlängerung, oder steht ein Stichtag bevor?
- Leistungspreis und Benutzungsdauer. Passen die Netzdaten noch zu Ihrem Lastgang?
- Stromsteuer-Satz. Steht der volle Satz, obwohl produzierendes Gewerbe in Frage kommt?
- Abschlag gegen Jahresverbrauch. Ein zu hoher Abschlag ist kein Rabatt, sondern ein zinsloses Darlehen an den Versorger.
- Zahl der Lieferstellen. Mehrere Verträge, mehrere Laufzeiten — genau dort entsteht der interne Aufwand.
Häufige Fragen
Warum steht auf meiner Rechnung 2026 noch „Strompreis 2025“ im Kopf?
Die drei Blöcke sind dieselben. Der Titel dieser Seite folgt der Adresse, unter der der Beitrag gefunden wird. Die Prüfung Ihrer aktuellen Rechnung richtet sich nach den Werten darauf, nicht nach dem Jahreszahl im Slug.
Kann ich Netzentgelte verhandeln wie den Arbeitspreis?
Nein. Der Netzbetreiber ist ein Monopol. Verhandelbar ist nicht der Preis an sich, sondern ob die Abrechnung zu Ihrer Nutzung passt — Spannungsebene, Leistung, atypische Netznutzung.
Reicht ein Vergleichsportal?
Für einen Haushalt oft. Für Gewerbe und mehrere Lieferstellen fehlen Lastgang, Netzentgelte und Stromsteuer. Ein Portal sieht den Arbeitspreis — nicht den Rest der Rechnung.
Unsere Einschätzung
Wer nur den Arbeitspreis vergleicht, lässt zwei Drittel der Rechnung liegen. Wir legen die drei Blöcke nebeneinander, schreiben aus und wechseln den Liefervertrag, wenn es sich lohnt — und fassen die Netz- und Steuerseite an, wo der Hebel nicht im Wettbewerb liegt.
Schicken Sie uns eine Jahresrechnung. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Einstieg über den Rechnungscheck oder das Formular unter Kontakt.