Musterversorger

Stromrechnung · Beispiel

Lieferstelle Musterstraße 12 · Abrechnungszeitraum 12 Monate

Ihre Rechnung sieht anders aus. Diese fünf Zeilen stehen trotzdem drauf.

Ihre Stromrechnung in fünf Punkten

Die meisten Betriebe vergleichen nur den Arbeitspreis. Der macht oft nicht einmal die Hälfte. Eine Zeile nach der anderen. Wir sagen, worauf es ankommt.

Der Arbeitspreis, den jeder sieht

Hier sitzt der Versorger. Vergleichbar wird er erst, wenn alle Angebote denselben Stichtag und denselben Verbrauch haben.

Was hinter den fünf Zeilen steckt

Die Beispielrechnung oben ist erfunden, der Aufbau nicht. Jede Gewerberechnung besteht aus denselben Blöcken. Nur einer davon ist Wettbewerb zwischen Versorgern.

Arbeitspreis und Grundpreis

Im Arbeitspreis stecken Beschaffung, Vertrieb und Marge des Versorgers. Dazu kommt oft ein monatlicher Grundpreis. Vergleichbar werden Angebote erst bei gleichem Lieferbeginn, gleicher Laufzeit und gleichem Verbrauch. Eine Preisgarantie sagt wenig, solange nicht klar ist, welche Bestandteile sie umfasst. Steuern und Netzentgelte sind häufig ausgenommen.

Netzentgelt und Messung

Netzentgelte legt der örtliche Netzbetreiber fest, nicht der Versorger. Sie unterscheiden sich je Netzgebiet. Ab 100.000 kWh Jahresverbrauch wird viertelstündlich gemessen. Dann kommt ein Leistungspreis hinzu, der sich nach der höchsten Lastspitze des Jahres richtet. Eine einzige Spitze kann das Netzentgelt eines ganzen Jahres prägen. Mehr dazu im Beitrag Netzentgelte prüfen.

Steuern und Abgaben

Hier stehen Stromsteuer, Konzessionsabgabe, Umlagen wie die KWKG- und die Offshore-Netzumlage und die Umsatzsteuer. Verhandelbar ist davon nichts. Produzierendes Gewerbe kann aber die Stromsteuer nach § 9b bis auf 0,05 ct/kWh senken, nur auf Antrag.

Laufzeit und Abschlag

Viele Gewerbeverträge verlängern sich automatisch, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Das Enddatum gehört deshalb in den Kalender, nicht in den Ordner. Der Abschlag ist eine Vorauszahlung auf den erwarteten Verbrauch. Ein niedriger Abschlag ist kein günstiger Vertrag. Verglichen wird auf Jahresverbrauch und Euro pro Jahr.

Welche Rechnung brauchen Sie für die Prüfung?
Die letzte Jahresabrechnung je Lieferstelle. Bei mehreren Standorten jede Abrechnung, auch wenn die Verträge beim selben Versorger liegen.
Warum reicht ein Tarifvergleich im Internet nicht?
Ein Vergleichsportal zeigt Tarife zum heutigen Tag. Eine Ausschreibung fragt die Versorger am selben Stichtag mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch an. Netzentgelte und Stromsteuer prüft kein Tarifvergleich.
Kostet die Prüfung etwas?
Nein. Die Prüfung ist kostenlos und unverbindlich. Vergütet werden wir über den Versorger, bei dem ein Vertrag zustande kommt.