Energie-Glossar
Die Begriffe aus Energieverträgen und Angeboten, kurz und ohne Fachchinesisch. Fehlt einer? Wir erklären ihn Ihnen am Telefon.
Beschaffung
- Tranchenbeschaffung
- Der Jahresbedarf wird in Teilmengen (Tranchen) aufgeteilt und zu verschiedenen Zeitpunkten eingekauft. Der Endpreis ist der gewichtete Durchschnitt aller Abrufe. Der Sinn: Sie treffen weder den besten noch den schlechtesten Tag, sondern verteilen das Preisrisiko über die Zeit. Sinnvoll ab etwa 10 GWh Jahresverbrauch.
- Vollversorgung
- Der klassische Festpreisvertrag: Ein Preis für die gesamte Menge und Laufzeit. Der Versorger übernimmt alle Risiken (Mengenabweichungen, Ausgleichsenergie, Preisschwankungen) und bezahlt sich das über Risikoaufschläge, die im Preis nicht ausgewiesen sind.
- Portfoliomanagement
- Mehrere Lieferjahre werden gleichzeitig bewirtschaftet, mit festgelegtem Preiskorridor, Stop-Loss-Marken und regelmäßigem Reporting. Verlangt Disziplin: Der häufigste Fehler ist nicht die falsche Strategie, sondern das Abweichen davon, wenn die Preise gerade fallen.
- Spotmarkt
- Der kurzfristige Handel für den Folgetag oder innerhalb des Tages. Hier bilden sich die stündlichen Preise. Für Unternehmen mit verschiebbaren Lasten wie Kälte, Elektrolyse oder Öfen kann ein Spotanteil sehr wirtschaftlich sein; für starre Produktion ist er ein Risiko.
- Terminmarkt
- Der Handel mit Lieferungen für künftige Perioden (Quartale, Jahre). Hier findet die klassische Beschaffung statt. Die Preise am Terminmarkt sind die Grundlage für jeden Festpreis, den Ihnen ein Versorger anbietet.
- PPA (Power Purchase Agreement)
- Ein langfristiger Stromliefervertrag direkt mit dem Betreiber einer Erzeugungsanlage, meist Wind oder Photovoltaik. Laufzeiten von fünf bis fünfzehn Jahren. Deckt üblicherweise 20 bis 60 Prozent des Bedarfs ab. Den Rest kaufen Sie weiter am Markt. Ausführlich erklärt →
- Pay as produced
- Bei einem PPA: Sie nehmen ab, was die Anlage gerade erzeugt, bei Wind und Sonne also schwankend. Die günstigere und in Deutschland verbreitetste Variante. Die Alternative ist ein festes Band, bei dem der Erzeuger den Ausgleich übernimmt und dafür aufschlägt.
- Ausschreibung
- Die strukturierte Anfrage bei mehreren Versorgern mit identischen Daten und identischem Stichtag. Nur so werden Angebote vergleichbar. Drei formlose E-Mails liefern drei nicht vergleichbare Angebote.
Preisbestandteile
- Arbeitspreis
- Der Preis je verbrauchter Kilowattstunde, angegeben in Cent pro kWh. Der Teil, auf den fast alle schauen, obwohl er nur einen Teil der Rechnung ausmacht.
- Leistungspreis
- Bei leistungsgemessenen Kunden: ein Preis für die höchste im Abrechnungszeitraum bezogene Leistung, angegeben in Euro pro Kilowatt. Eine einzige Lastspitze kann sich hier über ein ganzes Jahr auswirken. Deshalb lohnt Lastspitzenmanagement.
- Netzentgelt
- Das Entgelt für die Nutzung der Strom- und Gasnetze, festgelegt vom jeweiligen Netzbetreiber und reguliert von der Bundesnetzagentur. Ortsabhängig und ein erheblicher Teil der Rechnung. Gilt vielen als gesetzt, ist es aber oft nicht: Abrechnungsart und Sondervereinbarungen lassen sich prüfen.
- Atypische Netznutzung
- Eine Sondervereinbarung nach § 19 StromNEV für Unternehmen, deren Verbrauchsspitze verlässlich außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers liegt. Führt zu reduzierten Netzentgelten, muss aber beantragt und nachgewiesen werden.
- Stromsteuer
- Bundesweit einheitliche Verbrauchsteuer von 2,05 Cent je Kilowattstunde. Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft zahlen nach § 9b StromStG nur den EU-Mindestsatz von 0,05 Cent, allerdings nur auf Antrag beim Hauptzollamt. Anspruch prüfen →
- Konzessionsabgabe
- Eine Abgabe an die Kommune dafür, dass Leitungen durch öffentliche Wege verlaufen. Die Höhe hängt von der Gemeindegröße und der Kundenart ab.
- CO₂-Preis (BEHG)
- Für Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl fällt ein nationaler CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an, der über den Lieferanten auf die Rechnung kommt. Ab 2028 löst der europäische Emissionshandel ETS 2 dieses System ab.
Technik & Messung
- Lastgang
- Das Verbrauchsprofil Ihres Unternehmens, aufgezeichnet in Viertelstundenwerten. Die Grundlage jeder ernsthaften Beschaffung: Ohne Lastgang lässt sich weder ein Tranchenmodell dimensionieren noch ein PPA sinnvoll zuschneiden. Sie erhalten die Daten von Ihrem Messstellenbetreiber.
- RLM und SLP
- Registrierende Leistungsmessung (RLM) ab 100.000 kWh Jahresverbrauch: Der Zähler zeichnet viertelstündlich auf. Darunter gilt das Standardlastprofil (SLP), bei dem ein statistisches Durchschnittsprofil unterstellt wird. Der Wechsel von SLP zu RLM verändert die Abrechnung erheblich.
- Lieferstelle
- Ein einzelner Anschlusspunkt mit eigener Zählernummer. Hausverwaltungen und Filialisten haben oft Dutzende davon. Deren Bündelung ist der größte Hebel für bessere Konditionen und weniger Verwaltung.
- Bilanzkreis
- Das virtuelle Konto, auf dem Einspeisung und Entnahme rechnerisch ausgeglichen werden müssen. Wer den Bilanzkreis führt, haftet für Abweichungen. Bei einem Standardvertrag übernimmt das Ihr Versorger, bei einem PPA muss es geregelt werden.
- Herkunftsnachweis
- Ein Zertifikat, das belegt, dass eine bestimmte Strommenge aus erneuerbaren Quellen erzeugt wurde. Wird getrennt vom Strom gehandelt. Für Nachhaltigkeitsberichte deutlich schwächer als ein PPA, weil es keine Verbindung zu einer konkreten Anlage herstellt.
Vertrag
- Mehr- und Mindermengen
- Die Klausel, die regelt, was passiert, wenn Sie mehr oder weniger verbrauchen als vereinbart. Üblich ist ein Toleranzkorridor von zehn bis zwanzig Prozent; darüber hinaus wird zum Marktpreis abgerechnet, oft mit Aufschlag zu Ihren Lasten. Einer der wichtigsten Punkte im Vertrag, und beim Preisvergleich fast immer übersehen.
- Ersatzversorgung
- Was greift, wenn Ihr Versorger ausfällt oder ein Vertrag ausläuft, ohne dass ein neuer besteht: Sie werden automatisch vom Grundversorger beliefert, zu dessen Tarif, der in aller Regel deutlich teurer ist. Deshalb ist Fristenkontrolle kein Verwaltungsdetail.
- Preisanpassungsklausel
- Erlaubt dem Versorger, den Preis während der Laufzeit unter bestimmten Bedingungen zu ändern. Ein Festpreis mit weit gefasster Anpassungsklausel ist kein Festpreis. Hier lohnt genaues Lesen.
- Verlängerungsautomatik
- Verlängert den Vertrag stillschweigend, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird, oft zu schlechteren Konditionen. Der häufigste Grund, warum Unternehmen jahrelang zu viel zahlen.
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