Unterlagen-Check vor dem Vor-Ort-Termin

Der häufigste Grund, warum ein Portfolio nie ausgeschrieben wird: Die Unterlagen sind verstreut. Haken Sie ab, was schon da ist.

0 von 8 Unterlagen bereit

Nichts Haken? Kein Problem. Beim Vor-Ort-Termin gehen wir den Ordner gemeinsam durch.

Wofür die acht Unterlagen gebraucht werden

Eine Ausschreibung ist nur so gut wie die Daten, mit denen die Versorger rechnen. Fehlt eine Lieferstelle oder ein Enddatum, rechnet jeder Anbieter mit eigenen Annahmen. Dann sind die Angebote nicht mehr vergleichbar, und der günstigste Preis auf dem Papier ist nicht der günstigste im Betrieb.

Rechnungen und Lieferstellen

Die Rechnungen der letzten zwölf Monate zeigen Verbrauch und heutigen Preis je Lieferstelle. Ohne sie lässt sich eine Ersparnis nicht berechnen, nur behaupten. Die Lieferstellenliste ordnet jedem Objekt seine Zähler zu. Die Marktlokations-ID oder Zählpunktbezeichnung steht auf der Rechnung. Über sie meldet der neue Versorger die Belieferung an.

Verträge, Netz und Befugnis

Laufzeitende und Kündigungsfrist bestimmen, wann ausgeschrieben werden kann. Wer zu spät kündigt, bleibt oft ein weiteres Jahr im alten Vertrag. Netzentgelte stehen entweder auf der Versorgerrechnung oder in einer eigenen Netzabrechnung. Sie sind ein eigener Kostenblock und werden getrennt vom Lieferpreis geprüft. Ob die Verwaltung allein wechseln darf oder ein Beschluss der Eigentümer nötig ist, regeln Verwaltervertrag und Beschlusslage. Das klären wir vor der Ausschreibung, nicht danach.

Ansprechpartner, Fristen und Sonderfälle

Ein Ansprechpartner je Objekt beschleunigt Zählerstände und Zugang zum Zählerraum. Der Fristenkalender schaut 18 Monate voraus, damit kein Vertrag unter Zeitdruck verlängert wird. Wärmepumpen und Ladepunkte laufen oft über eigene Zähler und können als steuerbare Verbrauchseinrichtung ein reduziertes Netzentgelt nach § 14a EnWG haben. Eine Photovoltaikanlage verändert den Bezug aus dem Netz. Solche Fälle gehören vor die Ausschreibung, nicht in den Nachtrag.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Nichts Schlimmes. Beim Vor-Ort-Termin gehen wir den Ordner gemeinsam durch. Was dann noch fehlt, lässt sich meist beim bisherigen Versorger oder beim Netzbetreiber anfordern.
Muss die Eigentümerversammlung einem Wechsel zustimmen?
Das hängt vom Verwaltervertrag und von der Beschlusslage ab. Manche Verwaltungen dürfen Energieverträge im Rahmen der laufenden Verwaltung abschließen, andere brauchen einen Beschluss. Wir klären das vor der Ausschreibung.
Wann sollte die Ausschreibung starten?
Vor Ablauf der Kündigungsfrist, besser deutlich früher. Festpreisangebote brauchen Vorlauf. Der Fristenkalender schaut deshalb 18 Monate voraus.