Energiewissen · Marktentwicklung

Netzentgelte prüfen: warum der teurere Block oft unangetastet bleibt

Auf vielen Gewerberechnungen ist das Netzentgelt der Block, den niemand anfasst. Der
Arbeitspreis wird verglichen, der Rest gilt als gesetzt. Gesetz ist der Netzbetreiber — nicht
jede Zeile auf seiner Abrechnung. Falsche Abrechnungsart oder eine ungenutzte atypische
Netznutzung läuft oft jahrelang mit, weil sie nicht im Liefervertrag steht.

Dieser Beitrag trennt, was verhandelbar ist und was nur geprüft werden kann. Er ersetzt keine
Netzberatung im Einzelfall. Er sagt, woran Sie auf der letzten Jahresrechnung zuerst schauen.

Drei Blöcke, ein Missverständnis

Stromkosten setzen sich aus Energiebeschaffung, Netzentgelten sowie Steuern und Abgaben zusammen.
Nur der erste Block ist Wettbewerb zwischen Versorgern. Die Anteile verschieben sich je nach
Netzgebiet. Als grobe Orientierung, wie wir sie auch auf der Startseite nutzen: rund 45 %
Beschaffung, 30 % Netz, 25 % Steuern und Abgaben. Für Ihren Standort gilt der Wert auf
Ihrer Rechnung, nicht der Bundesdurchschnitt.

Wer nur den Arbeitspreis senkt, lässt den Netzblock ungelesen. Ein günstiger Liefervertrag auf
einer falsch abgerechneten Netznutzung ist kein Gewinn, sondern eine saubere halbe Arbeit.

Was sich prüfen lässt

  • Abrechnungsart. Leistungspreis, Arbeitspreis, Benutzungsdauer: Passt die Systematik noch zur tatsächlichen Last?
  • Atypische Netznutzung. Wer Lastspitzen in teure Zeitfenster schiebt oder sie vermeiden kann, muss das beim Netzbetreiber geltend machen — nicht beim Versorger.
  • Spannungsebene und Messkonzept. Ein gewachsener Betrieb hängt manchmal noch an einer Zuordnung, die der heutige Verbrauch nicht mehr hergibt.
  • Mehrere Lieferstellen. Derselbe Fehler wiederholt sich gern über Filialen und Hallen. Einmal finden, überall nachziehen.

Der Netzbetreiber bleibt ein Monopol. Verhandelbar ist nicht „der Netztarif“, sondern ob die
Abrechnung zu Ihrer Nutzung passt. Deshalb liegt die Prüfung neben der Ausschreibung, nicht in
derselben Excel-Spalte wie der Arbeitspreis.

Wie das in der Praxis abläuft

Zuerst die Jahresrechnung und, wo vorhanden, die Netzabrechnung getrennt vom Liefervertrag.
Dann der Lastgang — ohne Profil bleibt atypische Netznutzung Spekulation. Erst danach die
Ausschreibung über
85+ Versorger,
damit der verhandelbare Block auf einer geprüften Grundlage steht.

Eine erste Orientierung ohne Account gibt der
Rechnungscheck:
fünf Zeilen, die auf jeder Gewerberechnung stehen. Die Feinheiten klärt die Rechnung selbst,
nicht ein Durchschnittswert aus dem Internet.

Häufige Fragen

Kann ich Netzentgelte wie den Arbeitspreis ausschreiben?

Nein. Der Netzbetreiber wechselt nicht mit dem Lieferanten. Was wechselt, ist der Versorger
für die Energie. Die Netznutzung muss zum Profil passen — das ist Prüfung, kein Bieterverfahren.

Reicht die App meines Versorgers?

Meist zeigt sie den Arbeitspreis und den Abschlag. Leistungspreis, Benutzungsdauer und
Stromsteuer-Satz stehen auf der Jahresrechnung, oft klein. Genau dort sitzt der zweite Hebel.

Gilt das auch für Filialisten?

Ja. Viele gleiche Nutzungen, viele Netzgebiete: Der Fehler ist oft derselbe, die Beträge
addieren sich. Bündelung betrifft den Energiepreis; die Netzprüfung läuft je Lieferstelle.

Unsere Einschätzung

Unabhängige Beratung heißt hier: Liefervertrag und Netzabrechnung nebeneinander legen, bevor
jemand unterschreibt. Wir sind kein Versorger und kein Netzbetreiber. Wir holen den Teil, den
der Markt hergibt, und zeigen den Teil, den nur die Prüfung hergibt.

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Wie sieht das in Ihrem Unternehmen aus?

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, wo bei Ihnen Spielraum liegt. Mit einem Blick auf Ihre Verträge, Ihren Verbrauch und den aktuellen Markt.