Ob eine Lieferstelle als SLP oder RLM gilt, entscheidet die Messung. Und die Messung entscheidet, wie Netzentgelt und Einkauf berechnet werden. Die Grenze liegt bei 100.000 kWh Jahresverbrauch.
SLP: Standardlastprofil
Bis 100.000 kWh im Jahr wird der Verbrauch in der Regel nicht viertelstündlich gemessen. Der Versorger rechnet mit einem Standardlastprofil, einer typischen Verbrauchskurve für Haushalte, Gewerbe oder Landwirtschaft. Bezahlt wird nach Menge: Arbeitspreis je kWh plus Grundpreis. Wann im Tagesverlauf Sie Strom ziehen, spielt für den Preis keine Rolle.
RLM: registrierende Leistungsmessung
Darüber zeichnet der Zähler jede Viertelstunde auf. Daraus entsteht der Lastgang. Zur Menge kommt ein Leistungspreis, der sich nach der höchsten Viertelstunde des Jahres richtet. Eine einzige Lastspitze, etwa beim gleichzeitigen Anlauf mehrerer Maschinen, kann so das Netzentgelt eines ganzen Jahres prägen.
Beim Netzentgelt gibt es zwei Preispaare. Welches gilt, hängt von der Benutzungsdauer ab: Jahresmenge geteilt durch Jahreshöchstleistung. Unter 2.500 Stunden ist der Leistungspreis niedrig und der Arbeitspreis hoch, darüber umgekehrt. Ein Betrieb mit gleichmäßigem Verbrauch zahlt deshalb pro kWh weniger als einer mit seltenen, hohen Spitzen.
Was das für den Einkauf heißt
- SLP: Angebote lassen sich gut vergleichen. Entscheidend sind Arbeitspreis, Grundpreis, Laufzeit und Preisgarantie.
- RLM: Versorger kalkulieren mit Ihrem Lastgang. Ein ruhiges Profil ist günstiger zu beschaffen als eines mit vielen Spitzen. Ab etwa 10 GWh im Jahr werden Modelle wie Tranchenbeschaffung interessant.
- Netzentgelt: Bei RLM lohnt der Blick auf Spitzenlast und Benutzungsdauer. Wer Spitzen glättet, senkt den Leistungspreis. Wer sie planbar außerhalb der Hochlastzeiten legt, kann eine atypische Netznutzung prüfen.
Was sich ändert
Die Bundesnetzagentur arbeitet an einer neuen Netzentgeltsystematik (AgNes), die heutige StromNEV läuft Ende 2028 aus. Einen Entwurf hat sie im August 2026 vorgelegt. Für Verbraucher über 100.000 kWh sieht er ein anderes Preismodell für die Leistung vor. Die Festlegung ist für Ende 2026 angekündigt, gelten soll das neue System ab 2029. Bis dahin gilt das heutige System.
Unsere Einschätzung: Bei RLM-Lieferstellen liegt oft mehr Geld im Lastgang als im Arbeitspreis. Bevor wir ausschreiben, sehen wir uns deshalb die Spitzen an. Den Lastgang bekommen Sie vom Messstellenbetreiber oder Ihrem Versorger.