Energiewissen · Marktentwicklung

Stromsteuer nach § 9b: wer erstatten kann und welche Frist 2026 gilt

Produzierendes Gewerbe und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft können Stromsteuer nach
§ 9b StromStG entlasten: statt 2,05 nur 0,05 ct/kWh, also bis zu 2,00 ct/kWh,
wenn der Strom zum Regelsteuersatz versteuert wurde. Das ist kein Automatismus auf der
Versorgerrechnung. Es ist ein Antrag — mit einer harten Frist.

Für den Verbrauch eines Jahres muss der Antrag bis zum 31. Dezember des Folgejahres
gestellt sein. Verbrauch 2025: Frist 31.12.2026. Wer die Frist verpasst, verliert den Anspruch
für dieses Jahr, unabhängig davon, wie eindeutig die betriebliche Einordnung wäre.

Wer grundsätzlich in Frage kommt

Anspruch haben Unternehmen des produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft,
soweit der Strom betrieblich zum Regelsteuersatz versteuert wurde. Ob Sie darunterfallen, hängt
an der Einordnung des Betriebs, nicht am Namen des Lieferanten. Ein Restaurant ohne
produzierendes Gewerbe ist etwas anderes als eine Schreinerei mit Werkstatt.

Die Erstprüfung ist bei uns kostenlos und unverbindlich. Sie ist keine Antragstellung beim Zoll
und keine Steuerberatung im Einzelfall. Den Rechner und das Formular finden Sie unter
Stromsteuerrückerstattung.

Was die Frist praktisch bedeutet

Die Frist läuft kalendarisch, nicht „sobald die Jahresrechnung da ist“. Wer im Herbst 2026 noch
Unterlagen sucht, steht unter Druck. Rechnungen, Zählpunkte und die Frage, ob schon einmal
beantragt wurde, gehören vorher auf den Tisch — nicht in der letzten Dezemberwoche.

Ein Wechsel des Versorgers ändert die Frist nicht. Die Stromsteuer folgt dem Gesetz, nicht dem
Liefervertrag. Deshalb prüfen wir den Anspruch neben der Ausschreibung, nicht statt ihrer.

Was wir tun — und was der Partner tut

Wir prüfen, ob ein Anspruch überhaupt in Betracht kommt, und begleiten die Abwicklung über einen
spezialisierten Steuerpartner. Den Partner nennen wir nicht auf der Website. Beauftragt wird er
nur, wenn Sie uns damit beauftragen. Ohne Ihre Entscheidung geht keine betriebliche Unterlage
dorthin.

Das Formular auf der Stromsteuer-Seite ist eine Anfrage an uns, kein Zollantrag. Pflicht sind
Firma, Name, E-Mail, Telefon und Branche. Der Jahresverbrauch kommt aus dem Rechner auf derselben
Seite.

Häufige Fragen

Bis wann muss der Antrag für 2025 gestellt sein?

Bis zum 31. Dezember 2026. Die Frist ist der 31. Dezember des Folgejahres, jedes Jahr
neu. Es gibt keine automatische Verlängerung, weil die Rechnung spät kam.

Zahlt der Versorger die Entlastung von selbst?

In der Regel nicht. Auf der Rechnung steht oft der Regelsteuersatz. Die Entlastung läuft über
den Antrag, nicht über einen günstigeren Tarifnamen.

Kostet die Anspruchsprüfung etwas?

Die Erstprüfung durch uns ist kostenlos und unverbindlich. Kommt die Abwicklung zustande,
gelten die Regeln des Steuerpartners und Ihrer Beauftragung — das klären wir vorher, nicht im
Kleingedruckten eines Vergleichsportals.

Unsere Einschätzung

§ 9b ist einer der wenigen Hebel, die nicht am Börsentag hängen. Er hängt an der Frist und
an der Einordnung. Wer 2025 Strom im produzierenden Gewerbe bezogen hat und den Antrag nicht
auf dem Schirm hat, sollte ihn vor dem Jahresende 2026 klären — parallel zur Beschaffung, nicht
danach.

Rechner und Anfrage:
Stromsteuerrückerstattung.
Einordnung der drei Preisblöcke:
Wie sich der Strompreis zusammensetzt.
Kostenlos & unverbindlich anfragen.

Wie sieht das in Ihrem Unternehmen aus?

Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, wo bei Ihnen Spielraum liegt. Mit einem Blick auf Ihre Verträge, Ihren Verbrauch und den aktuellen Markt.